Klassen-/ Schulpflegschaft

Eltern haben nicht nur das Recht, die Schule ihrer Kinder mit zu gestalten. Es kann auch Spaß machen, den Ort kennenzulernen, an dem das eigene Kind lernt und viel Zeit mit anderen verbringt.

Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, sich in der Schule ihres Kindes einzubringen. In Absprache mit den Lehrerinnen und Lehrern können sie an Unterrichtsstunden teilnehmen. Wollen Eltern aktiv mitarbeiten, z.B. in Projekten, Lesestunden oder Arbeitsgemeinschaften, benötigen sie die Zustimmung der Schulleitung.

Daneben gibt es verschiedene schulische Gremien, wie die Klassenpflegschaft, die Schulpflegschaft und die Schulkonferenz, die ein fester Bestandteil der Schule sind und deren Grundlage im Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen steht.


Die Klassenpflegschaft:

In den Klassenpflegschaftssitzungen, die in der Regel zwei Mal im Jahr stattfinden, erhalten die Eltern wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte, Lernmittel sowie alle Informationen, die die Klasse des eigenen Kindes betrifft. Für Eltern ist die Klassenpflegschaftssitzung eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren können, zum Beispiel bei der Planung und Organisation von Klassenfahrten oder bei Klassen- und Schulfesten.

Bei der ersten Sitzung der Klassenpflegschaft wählen die Eltern eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die Vorsitzende oder der Vorsitzende vertritt die Interessen der Eltern in der Schulpflegschaft.


Die Schulpflegschaft:

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden nehmen an der Sitzung der Schulpflegschaft teil, die an der Richezagrundschule in der Regel zweimal im Jahr tagt. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Sie ist deshalb ein gutes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können hier über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben werden.

Entscheidungen, die in der Schulkonferenz - dem obersten Mitwirkungsgremium der Schule zu treffen sind, werden hier zuvor besprochen.

Eine wichtige Aufgabe der Schulpflegschaft ist die Wahl der Elternvertretung für die Schulkonferenz.


Die Schulkonferenz:

Die Schulkonferenz ist das höchste Gremium der Schule. Die Schulkonferenz befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die Schulkonferenz hat bei Schulen über 200 Schülerinnen und Schülern wie an der Richezagrundschule 6 gewählte Mitglieder aus der Schulpflegschaft und 6 gewählte Mitglieder aus dem Lehrerkollegium.

Die Aufgaben und Themen der Schulkonferenz in den letzten drei Jahren (2011 bis 2014) waren u.a.:

Wahl der Schulleiterin

Maßnahmen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung (Leseabend, Zirkusprojektwoche, Schullogo)

Festlegung der beweglichen Ferientage

Einführung von Lernmitteln und Bestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zu beschaffen sind

Grundsätze für den Umfang der Hausaufgaben am Freitag

Verzicht auf Noten im ersten Halbjahr des dritten Schuljahrs

Schulregeln

Vorstellung der Vergleichsarbeiten (VERA)